Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Dienstleistungen der Becker Media & Consulting, Inh. Noah Becker
§ 1 Vertragspartner und Geltungsbereich
1.Die Agentur Becker Media & Consulting (nachfolgend „Agentur“) erbringt für ihre Kunden Dienstleistungen in den Bereichen Social Media Marketing, Content Creation, Copywriting, Webdesign, Hosting und Consulting.
2.Der Kunde erklärt, dass er die Leistungen der Agentur ausschließlich für sein Unternehmen in Anspruch nimmt.
3.Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
§ 2 Vertragsgegenstand
1.Grundlage des Vertrags ist ausschließlich die Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot der Agentur. Änderungen oder Ergänzungen nach Vertragsschluss bedürfen der Schrift- oder Textform.
2.Die Agentur hat bei der Leistungserbringung ein Leistungsbestimmungsrecht (§ 315 BGB). Inhalte werden durch den Kunden spätestens 48 Stunden vor Veröffentlichung freigegeben, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3.Die Agentur schuldet ausschließlich die vereinbarten Dienstleistungen, nicht den Eintritt bestimmter Erfolge (z. B. Reichweite, Umsatz, Follower, Klickzahlen oder Bewerbungen).
4.Die Agentur kann Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen. Ein Anspruch auf Mitwirkung bestimmter Personen besteht nicht.
5.Vereinbarte Termine (z. B. Besprechungen oder Produktionstage) sind verbindlich. Bei kurzfristiger Absage durch den Kunden (< 48 Stunden vor Termin) trägt dieser den entstandenen Aufwand.
6.Zusatzleistungen wie Werbebudgets, Softwarelizenzen oder Premium-Tools sind nicht Bestandteil des Vertrags und werden vom Kunden gesondert erworben.
§ 3 Vergütung
1.Die Vergütung richtet sich nach dem im jeweiligen Angebot genannten Preis und Leistungsumfang.
2.Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
3.Die Agentur arbeitet ausschließlich mit Vorschusszahlungen. Leistungen werden erst nach Eingang der vereinbarten Zahlung erbracht.
4.Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch.
5.Kosten für Werbeanzeigen oder Drittplattformen sind vom Kunden separat und eigenverantwortlich zu tragen.
§ 4 Zahlung und Rechnungsstellung
1.Die Vergütung ist immer individuell pro Projekt festgelegt und kann einmalig, monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich, jeweils im Voraus, abgerechnet werden.
2.Zahlungen erfolgen per Überweisung oder SEPA-Firmenlastschrift.
3.Rechnungen können elektronisch übermittelt werden.
4.Zahlungen sind spesenfrei auf Bankkonto zu leisten:
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
1.Der Kunde stellt sicher, dass alle notwendigen Informationen, Daten und Materialien (z. B. Texte, Bilder, Unternehmensinfos, Zugangsdaten) rechtzeitig bereitgestellt werden.
2.Der Kunde trifft erforderliche Entscheidungen unverzüglich.
3.Bei Verstoß gegen Mitwirkungspflichten trägt der Kunde entstehende Verzögerungen oder Mehrkosten.
4.Kreative Leistungen beinhalten eine Korrekturrunde; zusätzliche Änderungen werden gesondert berechnet.
5.Der Kunde stellt Zugänge zu relevanten Plattformen bereit und ist für deren rechtmäßige Nutzung verantwortlich.
6.Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern Fristen und Vertragslaufzeiten.
7.Zugangsdaten zu bereitgestellten Plattformen sind vertraulich zu behandeln.
§ 6 Zurückbehaltungsrecht
Bei Zahlungsverzug kann die Agentur Leistungen aussetzen. Sie behält bis zur vollständigen Zahlung ein Zurückbehaltungsrecht an überlassenen Materialien.
§ 7 Haftung
1.Die Agentur haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
2.Für einfache Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gehaftet.
3.Die Haftung ist auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
4.Eine weitergehende Haftung – insbesondere für Plattformentscheidungen (z. B. Sperrungen durch Meta, TikTok, Google) – ist ausgeschlossen.
5.Ansprüche verjähren nach einem Jahr.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
1.Die Laufzeit ist je nach Projekt individuell zu vereinbaren.
•Bei laufenden Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate, wenn keine Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende erfolgt.
•Bei laufenden Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 6 Monate, wenn keine Kündigung mit einer Frist von 1 Monat zum Laufzeitende erfolgt.
•Bei einmaligen Projekten endet der Vertrag automatisch mit Erbringung der vereinbarten Leistung.
2.Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3.Kündigungen bedürfen der Schriftform.
4.Bereits erbrachte Leistungen sind bei Kündigung voll zu vergüten; Rückerstattungen erfolgen nicht.
5.Bei vorzeitiger Kündigung durch den Kunden wird eine Entschädigung in Höhe von 30 % der gesamten Restvergütung fällig.
6.Alternativ kann der Vertrag durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden.
§ 9 Urheberrecht
1.Alle erstellten Inhalte (Texte, Fotos, Videos, Grafiken, Konzepte etc.) bleiben geistiges Eigentum der Agentur.
2.Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht nach vollständiger Bezahlung.
3.Änderungen oder Weitergabe an Dritte sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig.
4.Mit Vertragsende erlöschen sämtliche Nutzungsrechte.
§ 10 Unterlagen des Kunden
1.Vom Kunden übergebene Inhalte gelten als richtig und frei von Rechten Dritter.
2.Der Kunde stellt die Agentur bei Verstößen von Haftungsansprüchen Dritter frei.
3.Nach Vertragsende werden Unterlagen auf Wunsch herausgegeben oder vernichtet.
§ 11 Vertraulichkeit und Referenzen
1.Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über vertrauliche Informationen.
2.Die Agentur darf den Kunden als Referenz namentlich nennen und das Logo nutzen, auch nach Vertragsende.
3.Der Kunde verpflichtet sich zu einem wertschätzenden Umgang und unterlässt unsachliche öffentliche Äußerungen über die Agentur.
§ 12 Elektronische Kommunikation
Kommunikation, Rechnungsstellung und Abstimmung können per E-Mail, Chat oder Messenger erfolgen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden.
§ 13 Schlussbestimmungen
1.Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2.Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur.
3.Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.
